Nur für diese Personen kann eine „echte” Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Der Begriff hatte sich zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung aber bereits so weit etabliert, dass er noch heute oft synonym fileür die Erwerbsminderung verwendet wird. Ein Beamter kann auch dann als dienstunfähig angesehen werden, wenn er krankheitsbedingt innerha